Häufige Fragen

Warum ist eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich?

Zahn- und Kieferfehlstellungen können sich negativ auf den gesamten Körper und das allgemeine Wohlbefinden auswirken. Schiefe oder eng stehende Zähne lassen sich schwer reinigen und pflegen, was zu Karies, Zahnfleischerkrankungen und im schlimmsten Fall zum Zahnverlust führen kann. Eine unzureichende Kaufunktion beeinträchtigt zudem die Verdauung. Eine falsche Kieferstellung kann chronische Gelenk-, Hals- und Kopfschmerzen verursachen.
Die Ziele der Kieferorthopädie bestehen darin, eine individuell abgestimmte Bissfunktion, problemlose Zahnpflege und eine ästhetisch ansprechende Zahnstellung zu erreichen.

In der Regel startet die Behandlung in der zweiten Phase der Wechselgebissperiode, also wenn die hinteren Milchzähne ausfallen. Bei Mädchen geschieht dies etwa im Alter von 9 bis 10 Jahren, bei Jungen im Alter von 10 bis 11 Jahren.
Bei einem Kreuzbiss, ob seitlich oder vorne sollte jedoch bereits mit 7-8 Jahren abgeklärt und ggf. behandelt werden. Grundsätzlich ist es besser, frühzeitig eine Abklärung vorzunehmen, als zu warten. Daraufhin kann der genaue Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn individuell festgelegt werden.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist jedoch in jedem Alter möglich.

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung hängt von der Komplexität und dem Umfang der Behandlung ab und kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen.
Dabei ist die Mitarbeit des Kindes/Patienten, aktiv mitzuwirken, entscheidend. Neben dem regelmäßigen Tragen von herausnehmbaren Apparaturen oder Gummizügen spielt auch die eigene Mundhygiene eine wichtige Rolle.

Die Kontrolltermine erfolgen in der Regel alle 4 bis 8 Wochen, abhängig von der Art der verwendeten Zahnspange.

Ja, zu den regelmäßigen Kontrollterminen können Kinder und Jugendliche gerne alleine kommen. Bei den ersten Terminen ist es jedoch wichtig, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten dabei sind, um den Befund, den Behandlungsplan und die Kostenregelung zu besprechen. Auch bei Änderungen der Therapie ist es erforderlich, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten anwesend sind. In solchen Fällen informieren wir Sie selbstverständlich im Voraus.

Besonders Erwachsenen ist es oft wichtig, dass die Zahnspange unauffällig ist. Durch Behandlungsmethoden wie Aligner Schienen oder Lingualbrackets (innenliegende Brackets), können wir die höchsten ästhetischen Ansprüchen gerecht werden und da diese Apparaturen nahezu unsichtbar sind.

Das Tragen einer Zahnspange beeinflusst die Zahnpflege, da sich Essensreste und Plaque leichter an den Brackets und Drähten festsetzen. Dadurch steigt das Risiko für Karies, Zahnfleischentzündungen und Verfärbungen. Eine gründliche Mundhygiene ist daher besonders wichtig.

Ja, wenn die Zahnpflege nicht ausreichend ist. Mögliche Schäden sind:

  • Demineralisierung der Zahnschmelzoberfläche (weiße Flecken um die Brackets herum).
  • Karies durch unzureichende Reinigung.
  • Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) durch Plaque-Ablagerungen.
  • Verfärbungen durch Essensreste und unzureichende Reinigung.
    Mit guter Mundhygiene kann man diese Risiken jedoch weitgehend vermeiden.

Herausnehmbare Zahnspange:
Falls Schmerzen oder andere Beschwerden auftreten, sollte die Zahnspange vorübergehend nicht getragen werden. Vereinbaren Sie in diesem Fall zeitnah einen Kontrolltermin, da eine längere Tragepause dazu führen kann, dass die Spange nicht mehr optimal passt.

Feste Zahnspange:
Falls ein Bracket oder Draht stört, kann der betroffene Bereich zunächst mit dem von uns bereitgestellten Schutzwachs abgedeckt werden. Zusätzlich sollte schnellstmöglich ein Kontrolltermin vereinbart werden, um das Problem zu beheben.

Urlaubszeiten:
Während unserer Urlaubszeiten informiert Sie unser Anrufbeantworter darüber, welche Praxis die Vertretung übernimmt.

Die Grundversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Allerdings kann eine private Zusatzversicherung je nach Vertragsbedingungen einen Teil der Kosten tragen. Nach der kieferorthopädischen Planung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Prüfung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

In Ausnahmefällen, wie beispielsweise stark verlagerten Zähnen, kann die Grundversicherung gemäß KVG-Gesetz eine teilweise Kostenübernahme gewähren. Bei besonders ausgeprägten Kieferfehlstellungen kann in manchen Fällen auch die Invalidenversicherung die Behandlungskosten übernehmen.
Wir beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie bei der Abstimmung mit Ihrer Versicherung, um eine passende Kostenlösung zu finden.

Ja, auf jeden Fall. Wir sind auf Zahn- und Kieferregulierungen spezialisiert, übernehmen jedoch keine zahnärztlichen Kontrollen oder Füllungstherapien. Es ist wichtig, mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle zu Ihrem Hauszahnarzt zu gehen.